Aufbewahrungspflicht.de
Aufbewahrungspflichten und Compliance Dokumentation
Dokumentation
GoBS - IKS - SOX
Mit dem Erscheinen der GDPdU im Jahre 2001 wurde die Forderung erneuert, die GoBS zu erfüllen; die Nicht-Vorlage einer Ver­fahrens­doku­men­tation kann inzwischen sogar mit einem Verzögerungsgeld sanktioniert werden.

Wirtschaftsprüfer müssen beim Fehlen der Doku­mentation zusehends Testate verweigern, da EUROSOX von ihnen die Prüfung nach inter­na­tio­nalen Standards verlangt; das BilMoG verlangt vom Vor­stand eine Bestätigung über die Zuverlässigkeit des Internen Kontrollsystems.

Zur Erstellung der Verfahrensdokumentation in Eigenregie wird ein sicheres Raster aller nötigen Themenpunkte und Kriterien benötigt, das voll­ständige kontextspezifische Hilfen bietet. Auf den nach­folgenden Seiten finden sich Hilfen und Produkte - sowohl zur Beschreibung  einzelner IT- Anwend­ungen als auch zur Darstellung kompletter IT-Landschaften einschließlich der Compliance Documentation im SOX-Umfeld.
 


Verzögerungsgeld

Verzögerungsgeld AO § 146 Abs. 2b:
Kommt der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Rückverlagerung seiner elektronischen Buchführung oder seinen Pflichten nach Absatz 2a Satz 4, zur Einräumung des Datenzugriffs nach § 147 Abs. 6, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen ...mehr im Sinne des § 200 Abs. 1 im Rahmen
einer Außenprüfung innerhalb einer
ihm bestimmten angemessenen Frist nach
Bekanntgabe durch die zuständige Finanz-
behörde nicht nach oder hat er seine
elektronische Buchführung ohne Bewillig-
dung er zuständigen Finanzbehörde ins
Ausland verlagert, kann ein Verzögerungs-
geld von 2.500 Euro bis 250.000 Euro fest
-gesetzt werden.

Locations of visitors to this page